Mitgliedsbeiträge
Satzungsgemäß legt die Mitgliederversammlung für jedes Jahr die aufzubringenden Mitgliedsbeiträge fest.
Bemessungsgrundlage
Es wurde davon ausgegangen, dass der Schwerpunkt der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit der ordentlichen Mitglieder der Entsorgergemeinschaft Abfall Berlin - Brandenburg beim Sammeln und Befördern von Abfällen liegt.
Die Beiträge der Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs und des Werkverkehrs werden deshalb in Abhängigkeit der für die Abfallbeförderung eingesetzten Fahrzeuge (Triebfahrzeuge und Sattelzugmaschinen) erhoben.
Unternehmen der gewerblichen Binnenschifffahrt zahlen einen Pauschalbeitrag.
Ein Zuschlag wird erhoben für weitere abfallwirtschaftliche Tätigkeiten, für die sich das Mitgliedsunternehmen als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen will bzw. hat. Werden mehrere abfallwirtschaftliche Tätigkeiten außer Sammeln und Befördern zertifiziert bzw. für die Zertifizierung vorgesehen, wird nur der höchste Zuschlag erhoben.
Unternehmen, die selbst keine Abfälle sammeln und befördern, zahlen einen Grundbeitrag und Zuschläge in Abhängigkeit von den abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, für die sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen haben bzw. wollen.
Außerordentliche Mitglieder zahlen den mit dem Vorstand vereinbarten Beitrag, der nicht geringer sein darf als der geringste Beitrag eines ordentlichen Mitglieds.
Beitragshöhe für ordentliche Mitglieder
Folgende Beiträge pro Jahr werden erhoben für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs und des Werkverkehrs:
Beitragsklasse |
Anzahl Fahrzeuge je Betrieb |
Beitrag p. a. |
I |
1 - 3 |
EUR 330,00 |
II |
4 - 5 |
EUR 450,00 |
III |
6 – 8 |
EUR 680,00 |
IV |
9 - 10 |
EUR 900,00 |
V |
11 - 15 |
EUR 1.500,00 |
VI |
16 – 18 |
EUR 1.680,00 |
VII |
19 u. m. |
EUR 2.4500,00 |
VIII |
keine |
EUR 3.300,00 |
Zuschläge entsprechend der weiteren zertifizierten / für eine Zertifizierung vorgesehenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten:
Tätigkeit |
Zuschlag p. a. |
Lagern |
EUR 125,00 |
Behandeln |
EUR 500,00 |
Verwerten |
EUR 750,00 |
Beitrag für Unternehmen der gewerblichen Binnenschiffahrt: EUR 770,-
Bei Begründung der Mitgliedschaft im Verlauf eines Jahres entsteht die Beitragspflicht anteilig für die verbleibenden Monate ab dem Monat der Aufnahme.
Vorprüfungs- und Aufnahmegebühr
Neumitglieder zahlen eine Vorprüfungsgebühr, die anteilig oder vollständig auf den im Jahr des Beitritts entstehenden Mitgliedsbeitrags angerechnet wird, sowie im Jahr der Aufnahme neben dem Beitrag einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von EUR 300,-.
Umlage Verwaltungsgebühren
Werden im Zusammenhang mit der Zertifizierung einzelner Mitgliedsunternehmen durch die zuständigen Behörden Verwaltungsgebühren von der Entsorgergemeinschaft erhoben (z. B. bei Benehmensregelungen nach wesentlichen Änderungen des Betriebs), erhebt die Entsorgergemeinschaft vom betreffenden Mitgliedsunternehmen eine Umlage in Höhe dieser Verwaltungsgebühr. Ausgenommen hiervon sind Gebühren für Anzeigen nach § 53 KrWG, wenn die Entsorgergemeinschaft diese Anzeige im Auftrag ihres Mitglieds übernimmt.