Mitgliedschaft

Die Entsorgergemeinschaft Abfall Berlin-Brandenburg e. V. (ESA) zertifiziert in erster Linie Transportunternehmen und Containerdienste. Die ESA ist jedoch berechtigt, Unternehmen mit Betriebssitz in Berlin oder Brandenburg auch für andere abfallwirtschaftliche Tätigkeiten zu zertifizieren.

Ablauf vom Eintritt in die ESA bis zur Erteilung des Entsorgungsfachbetriebezertifikats:

Der Vorstand der ESA entscheidet über die Aufnahme des Betriebs in die ESA e.V. nach Abschluss eines Vorprüfungsverfahrens (§ 15 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 5 Satz 2-4 EfbV), in dem der Betrieb nachweist, dass er das Zertifizierungsverfahren innerhalb von zwei Jahren nach Begründung der Mitgliedschaft erfolgreich zum Abschluss bringt.

Die ESA-Geschäftsstelle übermittelt dem antragstellenden Unternehmen ein Formblatt zur Benehmensregelung und Verfahrenserläuterungen zum Überwachungsverfahren.

Das antragstellende Unternehmen erfüllt die Vorgaben von EfbV und ESA und sendet das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formblatt zur Benehmensregelung, die Dokumentation der Vorprüfung sowie den Antrag auf Durchführung einer Aufnahmeprüfung an die ESA-Geschäftsstelle.

Die ESA-Geschäftsstelle veranlasst:

  1. Weiterleitung des Datenblattes zur Benehmensregelung an die für den antragstellenden Betrieb zuständige Aufsichts-, Genehmigungs- und Landesbehörde 
  2. Weiterleitung des Antrages auf Durchführung der Aufnahmeprüfung an die kooperierende Technische Überwachungsorganisation

Begutachtung des Betriebs durch die unabhängige, externe Technische Überwachungsorganisation und Einreichung des Berichts an die Geschäftsstelle der ESA.

Die Geschäftsstelle der ESA legt den in namentlichen Betriebsdaten anonymisierten Überwachungsbericht der Technischen Überwachungsorganisation dem Überwachungsausschuss vor.

Der Überwachungsausschuss der ESA erteilt bei einem positiven Bescheid das Überwachungszertifikat und –zeichen und übermittelt dieses zur Einstellung in das bundesweite elektronische Entsorgungsfachbetrieberegister sowie den Überwachungsbericht der zuständigen Behörde.

Falls Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, füllen Sie das Antragsformular aus und übermitteln es digital oder per Post. Wir unternehmen dann alle weiteren Schritte.

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